Abgabehinweise:
Wir geben unsere Kaninchen frühstens ab einem Alter von 6 Wochen ab, sollte uns die Entwicklung des Tieres bis dahin nicht zusagen werden die Kaninchen auch später abgegeben.
(Ich werde über diesen Punkt mit keinem Käufer diskutieren, wenn ich sage das Kaninchen braucht noch ein paar Tage möchte ich, dass das so akzeptiert wird.)
Wir möchten nur das beste für unsere Tiere und es bringt nichts, wenn wir es abgeben aber es dann bei dem neun Besitzer krank wird.
Falls die Kleinen einen weiten Weg vor sich haben, bleiben sie grundsätzlich 8 Wochen bei uns.
Bei einem Versand werden grundsätzlich mindestens 2 Tiere zusammen verschickt und dann auch erst frühstens mit 8 Wochen.
Wir verschicken unseren Kaninchen jedoch sehr ungern.
Ausgewachsene Kaninchen können auch einzeln verschickt werden.
Bei einem Versand richten wir uns immer nach dem Wetter, ist es zu warm oder zu kalt wird der Versand verschoben.
Wenn die Kleinen abgeholt werden sind sie natürlich gesund.
Sie haben bis zum dritten Monat den Impfschutz der Mutter, danach sollte man die Tiere gegen Myxomatose und RHD impfen lassen.
Sie bekommen von dem gewohntem Futter auch etwas mit, dass macht die Umgewöhnung leichter.
Zur Vermeidung von Darmleiden wie Kokzidiose und Enterocolitis raten wir bis mindestens zur 24. Lebenswoche das von uns empfohlene Futter zu füttern, da Kaninchen Jungtiere ein sehr anfälliges Magen-Darm-System haben.
Bei Abgabe sind die Jungtiere bereits an das meiste Frischfutter gewöhnt.
Äpfel, Karotten, Salat, Gräser und Kräuter kennen sie mit Sicherheit.
Wir garantieren, dass unsere Tiere bei Abgabe kerngesund sind.
Auf die Größe der Tiere im ausgewachsenen Zustand können wir keine Garantie geben, auch bei 2 kleinen Elterntieren kann mal ein großes Kaninchen geboren werden.
Geschlechterbestimmung ist eigentlich eine sehr einfache Sache, jedoch kann es vorkommen, dass man es mal verwechselt z.b. wenn das Tier noch zu klein ist oder z.B. einen Spaltpenis hat.
Das kommt sehr selten vor, kann aber passieren.
Genau aus diesem Grund geben wir keine Garantie auf das Geschlecht. Wir geben uns größte Mühe das richtige Geschlecht zu sagen, in 99,9% aller Fällen stimmt es auch.
Reservierungen:
Gerne reservieren wir auch ein Kaninchen, allerdings ist eine feste Reservierung erst dann gültig, wenn eine Anzahlung vom Kaufpreis getätigt wurde.
Sollte das gekaufte Tier krank werden oder sollte ihm sonst was bei uns zustoßen, werden wir selbstverständlich den kompletten Preis zurück zahlen.
Falls eine Absage durch den Käufer entsteht, nehmen wir das Tier selbstverständlich zurück, allerdings zahlen wir in dem Fall kein Geld zurück, da wir sicherlich ein anderes tolles Zuhause gefunden hätten und dadurch mehr Kosten haben.
Wir behalten uns das Recht vor, vom Verkauf zurück zu treten und Tiere zu behalten.
Wir lassen die Tiere gern bei unserem Tierarzt kastrieren und impfen, allerdings erst wenn sie alt genug sind.
Dafür übernehmen wir jedoch keine Haftung, sollte bei der Kastration etwas schief gehen zahlen wir den Kaufpreis nicht zurück, sowas kann bei jedem Tierarzt passieren, daran sind wir nicht schuld.
Wir vertrauen unserem Tierarzt aber und bisher hatten wir durch eine Kastration noch keinen Verlust.
Die Kastrationskosten in Höhe von 35€ kommen bei kastrierten Rammlern zum Kaufpreis hinzu.
Sollte ein Tier die Impfung nicht gut vertragen, behalten wir es etwas länger, aber auch in diesem Fall sind wir falls es stirbt nicht schuld, auch eine Impfung ist für das Tier sehr anstrengend und wir raten grundsätzlich von zu frühen Impfungen ab.
Falls du darüber nachdenkst ein Kaninchen bei dir aufzunehmen informiere dich über die Bedürfnisse die so ein Tier mit sich bringt.
Außerdem solltest du dir den Züchter genau angucken, es reicht nicht, dass die Tiere toll aussehen.
Bei Züchtern die 60€ und mehr für ungeimpfte Kaninchen verlangen frage ich mich außerdem mit welchem Ziel sie züchten und das solltest Du auch.
Viele Züchter achten leider nur aufs aussehen, von Genetik oder Vererbungslehre haben diese meist wenig Ahnung. Ein Kaninchen braucht nicht nur Futter um Glücklich zu sein, es kostet den Züchter viel Zeit und Geduld ein Kaninchen handzahm und zutraulich zu verkaufen.
Achte beim Kauf auf das äußere Erscheinungsbild des Tieres.
Es muss klare Augen haben!
Es darf keinen Durchfall haben!
Es sollte gut genährt sein!
Lass dir die Zähne beim Kauf zeigen!
Das Kaninchen sollte nicht knurren!
Und das wichtigste: Die Nase und die Läufe müssen trocken sein, sollte das nicht der Fall sein, kauf das Tier nicht!
Ein Züchter dem seine Tiere wichtig sind wird dir beim Kauf all diese Dinge von sich aus zeigen, schließlich sollte es selbstverständlich sein, dass man kein krankes, bissiges oder gestörtes Tier kauft.
Noch etwas zum Nachdenken...
Jedes Jahr wieder an Ostern: niedliche Kaninchenkinder landen auf den Ostertischen als Geschenke für Kinder.
Es handelt sich um fühlende Lebenwesen und kein Spielzeug!
Gerade die Eltern sind gefragt, sich umfassend zu informieren, was es heisst, diesen Tieren ein Zuhause zu geben, denn nicht selten erleben wir nach Ostern einen regelrechten Boom an Abgabeanfragen.
Heutzutage sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, sich im Vorfeld zu informieren und Tiere nicht als "Mitnahmeartikel" beim Ostereinkauf zu erwerben.
Aus diesem Grund beginnt unser Zuchtjahr erst nach Ostern, wir unterstützen diesen Hype nicht.
...ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz!
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Aussetzen oder Zurücklassen von Tieren!
Nach §3 Nr.3 TSchG ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.
Solch eine Tat kann als Ordnungswidrigkeit nach § 18 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu EUR 25.000,- geahndet werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot nach §3 zuwiderhandelt.
Quelle: Tierschutzgesetz
Solltet ihr bei uns gekaufte Tiere nicht mehr halten können oder wollen nehmen wir sie selbstverständlich zurück.
Unsere Tiere haben nichts im Tierheim zu suchen, bevor ihr sie umbringt oder ins Tierheim gebt, bringt sie uns zurück, wir nehmen alle Kaninchen die bei uns gekauft wurden sofort wieder auf!!!
Wir stellen auch keine Fragen (wieso, weshalb, warum)
Wir bitten dies alles zu bedenken, übrigens kann ein Vermieter die Haltung von Kaninchen NICHT verbieten...
Wenn ihr nun immernoch Interesse habt, könnt Ihr uns gerne eine E-mail schreiben oder einfach anrufen ;)
KOPIEREN VERBOTEN!!